Sicherheitstechnik Saarland
Ratgeber

Förderung für Einbruchschutz 2026: KfW-Kredit und Steuerbonus nutzen

Der KfW-Investitionszuschuss für Einbruchschutz ist Ende 2023 ausgelaufen. Welche Förderung 2026 noch bleibt: der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ und der Steuerbonus nach § 35a EStG. Dieser Ratgeber erklärt Voraussetzungen, Antragswege und typische Stolperfallen – neutral und mit Verweis auf die jeweils aktuellen Konditionen.

Aktualisiert: 7. Juli 2026 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Der KfW-Investitionszuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde Ende 2023 eingestellt – einen direkten Zuschuss gibt es 2026 nicht mehr.
  • Weiterhin nutzbar ist der KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, der auch Einbruchschutz umfasst.
  • Als Alternative oder Ergänzung senkt der Steuerbonus nach § 35a EStG die Steuerschuld um 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
  • Fördersätze und Details können sich ändern – prüfen Sie die aktuellen Konditionen immer direkt bei der KfW und mit Ihrem Steuerberater (Stand 2026).

Wer 2026 in Einbruchschutz investiert, sucht meist zuerst nach einem staatlichen Zuschuss – und stößt dabei schnell auf eine wichtige Änderung: Der bekannte KfW-Investitionszuschuss 455-E, mit dem der Bund jahrelang mechanische und elektronische Sicherungen bezuschusst hat, wurde Ende 2023 eingestellt. Einen direkten Zuschuss für Einbruchschutz gibt es aktuell also nicht mehr. Das bedeutet aber nicht, dass eine Förderung ausgeschlossen ist.

Dieser Ratgeber erklärt neutral und fachlich, welche beiden Wege 2026 realistisch bleiben: der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“, der ausdrücklich auch Einbruchschutz abdeckt, sowie der Steuerbonus nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen. Beide lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen nutzen – teils sogar kombinieren. Weil sich Fördersätze und Bedingungen ändern können, verstehen sich alle Angaben als Stand 2026; die verbindlichen Konditionen prüfen Sie bitte direkt bei der KfW und mit Ihrem Steuerberater.

Gibt es 2026 noch einen KfW-Zuschuss für Einbruchschutz?

Nein. Ein eigenständiger KfW-Investitionszuschuss speziell für Einbruchschutz steht 2026 nicht mehr zur Verfügung. Das Zuschussprogramm 455-E, über das private Eigentümer und Mieter einen Anteil ihrer Ausgaben für einbruchhemmende Maßnahmen erstattet bekamen, wurde Ende 2023 eingestellt. Neue Anträge auf diesen Zuschuss sind seitdem nicht mehr möglich.

Für die Förderplanung ist diese Unterscheidung zentral: Ein Zuschuss ist Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Ein Kredit dagegen wird ausgezahlt und später mit Zinsen getilgt – der Vorteil liegt im günstigen Zinssatz gegenüber einem normalen Ratenkredit. Wer 2026 eine Förderung sucht, sollte deshalb nicht auf ein neues Zuschussprogramm warten, sondern die weiterhin bestehenden Instrumente prüfen: den KfW-Kredit 159 und den steuerlichen Abzug nach § 35a EStG.

Da Förderprogramme regelmäßig überarbeitet werden, lohnt sich vor jeder Maßnahme ein kurzer Blick auf die tagesaktuelle Programmübersicht der KfW. So vermeiden Sie, dass Sie sich auf eine bereits ausgelaufene oder geänderte Förderung verlassen. Ältere Ratgeber und Forenbeiträge nennen den 455-E-Zuschuss teilweise noch als aktuelle Option – für 2026 ist diese Angabe überholt, weshalb sich die Prüfung an der offiziellen Quelle besonders lohnt.

  • Der KfW-Zuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde Ende 2023 eingestellt.
  • Ein direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss ist 2026 nicht verfügbar.
  • Weiterhin nutzbar: der KfW-Kredit 159 und der Steuerbonus nach § 35a EStG.
  • Programmstände ändern sich – aktuelle Übersicht vorab bei der KfW prüfen.

KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: der Förderweg für Einbruchschutz

Der zentrale KfW-Förderweg für Einbruchschutz ist 2026 der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Trotz seines Namens geht es dabei nicht nur um Barrierereduzierung: Das Programm umfasst ausdrücklich auch Maßnahmen zum Einbruchschutz. Gefördert wird pro Wohneinheit ein Kreditbetrag von bis zu 50.000 Euro (Stand 2026), der zu vergünstigten Konditionen bereitgestellt wird.

Förderfähig sind sowohl mechanische als auch elektronische Sicherungen. Dazu zählen einbruchhemmende Fenster und Türen nach den einschlägigen Normen – etwa nachrüstbare Sicherungen gemäß DIN 18104 oder geprüfte Bauteile nach Widerstandsklassen (RC) – ebenso wie Alarmanlagen. Damit deckt der Kredit einen Großteil der typischen Nachrüstungen ab, von der verstärkten Terrassentür bis zur Einbruchmeldeanlage.

Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Diese leitet den Antrag an die KfW weiter. Die konkrete Höhe des Zinsvorteils sowie Laufzeit und Tilgung hängen vom jeweiligen Programmstand ab und sollten vor Vertragsabschluss geprüft werden.

  • Bis zu 50.000 Euro Kredit pro Wohneinheit zu vergünstigten Konditionen (Stand 2026).
  • Fördert mechanische Sicherungen (z. B. Fenster/Türen nach DIN 18104 / RC-Klassen) und Alarmanlagen.
  • Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW.
  • Konditionen wie Zinssatz und Laufzeit vor Abschluss individuell prüfen.

Wichtig: Antrag vor Vorhabenbeginn und Fachunternehmen einplanen

Zwei formale Voraussetzungen entscheiden beim KfW-Kredit 159 häufig darüber, ob die Förderung überhaupt gewährt wird. Erstens muss der Antrag vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Beginn gilt in der Regel bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Wer die einbruchhemmenden Fenster also schon beauftragt oder einbauen lässt und erst danach zur Bank geht, riskiert, dass die Förderung nicht mehr möglich ist.

Zweitens ist die Ausführung durch ein Fachunternehmen zwingend. Eigenleistungen oder DIY-Montagen sind nicht förderfähig – die Arbeiten müssen von einem qualifizierten Betrieb ausgeführt und über eine Rechnung nachgewiesen werden. Das dient auch der Qualitätssicherung: Gerade bei einbruchhemmenden Bauteilen entscheidet die fachgerechte Montage maßgeblich über die tatsächliche Schutzwirkung.

In der Praxis bewährt sich daher diese Reihenfolge: zuerst den passenden Fachbetrieb auswählen und ein Angebot einholen, dann mit diesen Unterlagen den Kreditantrag über die Hausbank stellen – und erst nach der Förderzusage den Auftrag verbindlich erteilen. Über Sicherheitstechnik Saarland finden Sie kostenlos den passenden Fachbetrieb im Saarland, der Ihnen ein solches Angebot als Grundlage für den Antrag erstellen kann.

  • Antrag zwingend vor Vorhabenbeginn – schon ein Auftrag kann als Beginn gelten.
  • Ausführung durch ein Fachunternehmen ist Pflicht; Eigenleistung/DIY ist nicht förderfähig.
  • Rechnung als Nachweis erforderlich – Barzahlung vermeiden.
  • Empfohlene Reihenfolge: Angebot einholen, Antrag stellen, dann beauftragen.

Steuerbonus nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen

Wer keinen Kredit aufnehmen möchte oder die Ausgaben aus Eigenmitteln bestreitet, kann den Steuerbonus nach § 35a EStG für Handwerkerleistungen nutzen. Dabei lassen sich 20 Prozent der Arbeitskosten direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 1.200 Euro pro Jahr (Stand 2026). Anders als ein Zuschuss mindert dieser Betrag also unmittelbar die zu zahlende Einkommensteuer.

Entscheidend ist, dass nur die Arbeitskosten begünstigt sind, nicht das Material. Beauftragen Sie beispielsweise die Montage einbruchhemmender Beschläge, zählt der Lohn- und Fahrtkostenanteil, nicht aber der Kaufpreis der Beschläge selbst. Die Rechnung sollte diese Anteile deshalb getrennt ausweisen, damit der begünstigte Betrag klar erkennbar ist.

Zwei formale Bedingungen sind unbedingt einzuhalten: Es muss eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen, und die Zahlung muss unbar erfolgen, also per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt für den Steuerbonus grundsätzlich nicht an. Ob und in welchem Umfang der Abzug in Ihrem Fall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

  • 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abziehbar (Stand 2026).
  • Nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten zählen – keine Materialkosten.
  • Ordnungsgemäße Rechnung und unbare Zahlung per Überweisung sind Pflicht.
  • Konkrete Anwendung mit dem Steuerberater abstimmen.

KfW-Kredit oder Steuerbonus – was passt wann?

Welcher Weg der richtige ist, hängt vom Umfang des Vorhabens und Ihrer finanziellen Situation ab. Der KfW-Kredit 159 spielt seine Stärke bei größeren Maßnahmen aus – etwa wenn Sie mehrere Fenster und Türen ertüchtigen oder eine umfassende Alarmanlage einbauen lassen. Der günstige Zins verteilt die Kosten über die Laufzeit, ohne dass Sie den Gesamtbetrag sofort aufbringen müssen.

Der Steuerbonus nach § 35a EStG eignet sich dagegen gut für kleinere bis mittlere Einzelmaßnahmen, die Sie ohnehin aus Eigenmitteln zahlen. Da er auf 1.200 Euro pro Jahr gedeckelt und auf Arbeitskosten beschränkt ist, bleibt der Entlastungsbetrag begrenzt – dafür ist die Nutzung unkompliziert und ohne Antrag vorab möglich.

Eine Kombination beider Instrumente ist grundsätzlich denkbar, allerdings nicht für dieselben Kosten doppelt. Für Ausgaben, die Sie über den KfW-Kredit finanzieren, kommt der Steuerbonus in der Regel nicht zusätzlich in Betracht. Denkbar ist aber, ein größeres Vorhaben aufzuteilen – etwa die umfangreiche Fenster- und Türertüchtigung über den Kredit zu finanzieren und eine kleinere, separat beauftragte Zusatzmaßnahme über § 35a EStG geltend zu machen. In welcher Aufteilung sich beides für Ihr Vorhaben lohnt, ist eine steuerliche Einzelfrage – auch hier ist der Steuerberater die richtige Anlaufstelle.

  • KfW-Kredit 159: sinnvoll bei größeren Vorhaben und wenn Sie die Kosten strecken möchten.
  • Steuerbonus § 35a EStG: praktisch für kleinere, aus Eigenmitteln bezahlte Maßnahmen.
  • Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
  • Optimale Aufteilung individuell mit dem Steuerberater klären.

So gehen Sie 2026 Schritt für Schritt vor

Damit die Förderung nicht an Formalien scheitert, empfiehlt sich ein geordnetes Vorgehen. Klären Sie zunächst, welche Maßnahmen für Ihr Zuhause sinnvoll sind. Eine neutrale erste Orientierung bieten die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, die herstellerunabhängig zu Einbruchschutz beraten. Auf dieser Basis lässt sich der Förderweg – Kredit, Steuerbonus oder eine Kombination – gezielter auswählen.

Anschließend holen Sie ein Angebot eines Fachbetriebs ein, das die geplanten Arbeiten und Kosten dokumentiert. Diese Unterlagen brauchen Sie für den KfW-Kreditantrag über die Hausbank – der vor Vorhabenbeginn gestellt werden muss – und später als Nachweis. Erst nach der Förderzusage sollten Sie den Auftrag verbindlich erteilen. Beim Steuerbonus achten Sie auf eine Rechnung mit ausgewiesenen Arbeitskosten und auf die Zahlung per Überweisung.

Über Sicherheitstechnik Saarland finden Sie kostenlos den passenden Fachbetrieb im Saarland, der Ihre Situation vor Ort einschätzt und ein Angebot als Grundlage für Antrag oder Steuererklärung erstellt. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos und unverbindlich; die verbindlichen Förderkonditionen prüfen Sie parallel bei der KfW und mit Ihrem Steuerberater.

  • 1. Bedarf klären – neutrale Erstberatung z. B. bei der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
  • 2. Angebot eines Fachbetriebs einholen.
  • 3. KfW-Kreditantrag vor Vorhabenbeginn über die Hausbank stellen bzw. Steuerbonus vorbereiten.
  • 4. Erst nach Förderzusage beauftragen; Rechnung aufbewahren und unbar zahlen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Über Sicherheitstechnik Saarland finden Sie kostenlos und unverbindlich den passenden Fachbetrieb im Saarland.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch einen KfW-Zuschuss für Einbruchschutz?

Nein. Der KfW-Investitionszuschuss 455-E für Einbruchschutz wurde Ende 2023 eingestellt; einen direkten, nicht rückzahlbaren Zuschuss gibt es 2026 nicht mehr. Als Förderung bleiben der zinsgünstige KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ sowie der Steuerbonus nach § 35a EStG. Da sich Programme ändern können, prüfen Sie den aktuellen Stand bitte direkt bei der KfW.

Was fördert der KfW-Kredit 159 beim Einbruchschutz?

Der Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ umfasst ausdrücklich auch Einbruchschutz. Gefördert werden mechanische Sicherungen wie einbruchhemmende Fenster und Türen (etwa nach DIN 18104 oder nach RC-Widerstandsklassen) und ebenso Alarmanlagen. Der Kreditbetrag beträgt bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit (Stand 2026). Die genauen Konditionen erfahren Sie bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank.

Muss ich den KfW-Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen?

Ja. Der Antrag für den KfW-Kredit 159 muss vor dem Vorhabenbeginn über die Hausbank gestellt werden – und schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags kann als Beginn gelten. Zudem ist die Ausführung durch ein Fachunternehmen zwingend; Eigenleistungen oder DIY-Montagen sind nicht förderfähig. Empfehlenswert ist daher: erst Angebot und Antrag, dann Beauftragung.

Wie funktioniert der Steuerbonus nach § 35a EStG?

Sie können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal 1.200 Euro pro Jahr (Stand 2026). Begünstigt sind nur die Arbeits-, nicht die Materialkosten. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung per Überweisung. Eine Kombination mit dem KfW-Kredit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht doppelt für dieselben Kosten. Ob der Abzug in Ihrem Fall greift, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

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